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Organe

Die Transplantation menschlicher Organe ist eine medizinische Errungenschaft der letzten Jahrzehnte, die schon für viele Menschen lebensrettend war. Vielen Patient:innen bringt sie auch eine deutlich bessere Lebensqualität.

Organtransplantationen

Mit der Sicherung der Verfügbarkeit von Spenderorganen sind mehrere Organisationseinheiten betraut, deren adäquate Zusammenarbeit eine optimale Versorgung der Patient:innen gewährleistet. Zur Regelung der Bereiche Organspende und -transplantation wurde 2012 das Organtransplantationsgesetz (OTPG) geschaffen.

Im internationalen Vergleich ist die Versorgung mit Spenderorganen in Österreich als gut zu bewerten. 

Im Jahr 2018 wurden in Österreich die nachstehenden Organe in folgender Häufigkeit transplantiert: Niere (414), Leber (182), Lunge (114), Herz (65), Bauchspeicheldrüse (20).

2018 wurden insgesamt 795 Organtransplantationen durchgeführt, davon 718 mit Organen verstorbener Organspender:innen und 77 mit Organen von Lebendspender:innen. Das sind 22,9 Organspenden pro Mio. Einwohner. Die Zahl der verstorbenen Organspender:innen betrug in diesem Zeitraum 349, d.h. ca. 39,6 Organspender:innen pro 1 Mio. Einwohner:innen. Gegenüber 2017 ist die Anzahl der Transplantationen nahezu gleich geblieben. Mit insgesamt 826 Patient:innen auf den Wartelisten im Jahr 2018 ist die Anzahl der Wartenden gestiegen.

Eurotransplant

Die Zuteilung der verfügbaren Spenderorgane erfolgt in Österreich (einschließlich Südtirol) über die „Eurotransplant International Foundation“ (ET). Die ET ist eine nicht gewinnorientierte Organisation, die 1967 in den Niederlanden gegründet wurde. Neben Österreich gehören ihr Belgien, Deutschland, Kroatien, die Niederlande, Luxemburg und Slowenien an. Durch den Zusammenschluss mehrerer Länder haben die Patient:innen größere Chancen, ein immunologisch passendes Organ zu bekommen, oder in dringenden Fällen schneller transplantiert zu werden. Die gespendeten Organe werden nach festgelegten Kriterien an die Patient:innen, die auf den Wartelisten für die einzelnen Organe stehen, vergeben. Die Vermittlungskriterien für die einzelnen Organe sind unterschiedlich. Im Vordergrund stehen Erfolgsaussicht und Dringlichkeit, geografische Zuteilungskriterien sowie Wartedauer.

Voraussetzungen für die Organ-Entnahme

Die Frage, unter welchen Voraussetzungen einer verstorbenen Person Organe bzw. Gewebe und Zellen entnommen werden dürfen, ist in Österreich durch die "Widerspruchslösung" geregelt §5 ff. OTPG bzw. §4 GSG. Demnach ist es zulässig, verstorbenen Personen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, wenn dadurch das Leben eines anderen Menschen gerettet oder seine Gesundheit wiederhergestellt werden kann.

Widerspruchsregister

In Österreich gibt es,wie in vielen anderen EU-Staaten, die Widerspruchsregelung, die auf eine Empfehlung des Europarats aus 1978 zurückgeht. Dies bedeutet, dass die Entnahme von Organen dann unzulässig ist, wenn die verstorbene Person oder vor deren Tod, deren gesetzliche Vertretung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Eine solche Erklärung liegt insbesondere dann vor, wenn sie im österreichischen Widerspruchsregister (Kontakt: Gesundheit Österreich/ÖBIG-Transplant, Tel.: 01/515 61-0, E-Mail: wr@goeg.at) eingetragen ist. Dies gilt nicht nur für Organe, sondern auch für Organteile, Gewebe und Zellen.

Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer allfälligen Organ- oder Gewebeentnahme eine Abfrage im Widerspruchsregister durchzuführen. Wichtig für die Sicherheit von Spender:innen und Empfänger:innen ist auch das "Gewinnerzielungsverbot". Demnach dürfen Organe, Organteile sowie Zellen und Gewebe nicht Gegenstand von Rechtsgeschäften sein, die auf Gewinn ausgerichtet sind.

Versorgungsgrad und Kostentragung

In Österreich ist der Versorgungsgrad mit gespendeten Organen relativ gut. Durch weitere Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen sowie geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie etwa dem "Europäischen Tag der Organspende und Transplantation", besteht die Hoffnung, die Wartezeiten von betroffenen Patient:innen noch weiter verkürzen zu können.

Die Kosten einer Organtransplantation werden in Österreich von den Sozialversicherungsträgern übernommen.

Lebendspenden

Eine Möglichkeit, den Organbedarf abzudecken, ist die Lebendspende. Insbesondere die Entnahme einer Niere wird von gesunden Personen gut vertragen. Um die Gesundheit und Lebensqualität sowohl von Empfänger:innen als auch Spender:innen auf möglichst hohem Niveau zu erhalten, ist eine gewissenhafte und regelmäßige Nachbetreuung notwendig.

Koordination

Das für Gesundheit zuständige Bundesministerium hat zur Akkordierung der Aktivitäten im Bereich des Transplantationswesens, 1991 ein Koordinationsbüro (ÖBIG-Transplant) bei der Gesundheit Österreich GmbH eingerichtet, welches auch den Transplantationsbeirat administriert.

Info-Links

Information zu Organtransplantation und Organspende

Letzte Aktualisierung: 23. Juni 2023