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Erhöhte Arzneimittelbevorratung soll Medikamentenengpässe künftig verhindern

Höheres Entgelt für Apotheken erleichtert magistrale Zubereitung von Arzneimitteln 

Lieferengpässe bei Medikamenten führten im vergangenen Winter europaweit zu einer angespannten Situation. Um die Versorgung der österreichischen Bevölkerung in diesem Winter sicherzustellen, hat die Bundesregierung bereits ein Bündel an kurzfristigen Maßnahmen auf den Weg gebracht. Neben der Einrichtung eines eigenen Wirkstofflagers für kritische Arzneimittel und der Einführung eines Unterstützungsbeitrages für niedrigpreisige Medikamente, wurde auch die Erweiterung von Verkaufsfristen sowie die Erleichterung des Imports aus dem EWR-Raum beschlossen.

Als mittelfristig wirksame Maßnahme wird die pharmazeutische Industrie nun dazu verpflichtet, größere Mengen an kritischen Arzneimitteln einzulagern und dadurch ihre bestehenden Lagerbestände für kritische Arzneimittel deutlich zu erhöhen. 

Rund 700 relevante Medikamente sollen künftig für den österreichweiten Bedarf von vier Monaten eingelagert werden. Sie wurden in der entsprechenden Taskforce des Gesundheitsministeriums mit allen relevanten Systempartnerinnen und -partnern erarbeitet. Dazu zählen insbesondere Schmerzmittel, Antibiotika, Medikamente gegen Erkältungssymptome, aber auch Präparate für chronische Herz-Kreislauf- oder Lungen-Erkrankungen. 

"Wir konnten die Medikamentenversorgung in Österreich für diesen Winter durch ein Bündel an kurzfristigen Maßnahmen bestmöglich sicherstellen. Durch die Verpflichtung der pharmazeutischen Industrie zur Bevorratung wichtiger Arzneimittel setzen wir nun einen wichtigen Schritt, um auch im nächsten Winter bestmöglich auf mögliche Lieferengpässe vorbereitet zu sein. Langfristig braucht es eine europäische Lösung, die alle Mitgliedstaaten gleichermaßen absichert. Das werde ich in Brüssel weiterhin einfordern." - Bundesminister Johannes Rauch

Bevor die Verpflichtung an die pharmazeutische Industrie in Kraft treten kann, muss sie der Europäischen Kommission zur Kenntnis gebracht werden. Für die nächste Wintersaison müssen die entsprechenden Medikamente allerdings bereits eingelagert sein und der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Die pharmazeutische Industrie kann für die zusätzlich entstehenden Kosten einen Antrag auf Erstattung beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) stellen.

Magistrale Zubereitung von Arzneimitteln vereinfacht

Um Bedarfsspitzen von akuten Engpässen in diesem Winter abzufangen, haben das Gesundheitsministerium und der Arzneimittel-Vollgroßhandel bereits ein eigenes Wirkstofflager eingerichtet. Das Lager umfasst alle nötigen Zutaten für gängige Antibiotika und Medikamente gegen Erkältungssymptome. 

In Phasen mit hohem Bedarf können Apotheken diese Wirkstoffe abrufen und die Versorgung der Bevölkerung durch magistral zubereitete Arzneimittel sicherstellen. Das Entgelt für die magistrale Zubereitung von Arzneimitteln durch Apotheken wurde nun um durchschnittlich 50 Prozent erhöht. Gestiegene Personal- und Herstellungskosten werden dadurch bestmöglich erstattet und die magistrale Zubereitung vereinfacht. Die entsprechende Arzneitaxen-Verordnung ist mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten.