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Gesundheitspsychologin, Gesundheitspsychologe

Hier finden Sie Informationen zur Ausbildung, Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen, Fort- und Weiterbildung, Datenänderung, Dokumentation, Anerkennung ausländischer Ausbildungen, Anerkennung als theoretische Ausbildungseinrichtung und Richtlinien zur Berufsausübung.

Berufsbild und Tätigkeitsbereich

Die Gesundheitspsychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie. Sie umfasst unter Einsatz gesundheitspsychologischer Mittel, Aufgaben zur Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte.

Sie hängt zusammen mit

  • der Förderung und Erhaltung von Gesundheit,
  • den verschiedenen Aspekten gesundheitsbezogenen Verhaltens einzelner Personen und Gruppen,
  • allen Maßnahmen, die der Verbesserung der Rahmenbedingungen von Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung sowie
  • der Verbesserung des Systems gesundheitlicher Versorgung.

Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • mit gesundheitspsychologischen Mitteln durchgeführte Analyse von Personen aller Altersstufen und Gruppen,
  • Erstellung von gesundheitspsychologischen Befunden und Gutachten,
  • gesundheitspsychologische oder fördernde Maßnahmen bei allen Altersstufen und Gruppen,
  • gesundheitspsychologische Analyse und Beratung von Organisationen, Institutionen und Systemen sowie
  • gesundheitspsychologische Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen und Projekten.

Die genannten Tätigkeiten werden eigenverantwortlich ausgeführt, unabhängig davon, ob sie freiberuflich oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Die berufsmäßige Ausübung im Rahmen der Gesundheitspsychologie ist der Berufsgruppe der Gesundheitspsychologie vorbehalten. Andere Personen, die nicht zur Berufsausübung der Gesundheitspsychologie berechtigt sind, ist die berufsmäßige Ausübung verboten. "Berufsmäßige Ausübung" stellt die regelmäßige und in Ertragsabsicht ausgeübte Tätigkeit dar.

Ausbildung

Ausbildung nach dem Psychologengesetz 2013 (Ausbildungsbeginn ab 01.07.2014)

  • Diplomstudium / Bachelor- und Masterstudium in Psychologie (300 ECTS)
  • Postgraduale gesundheitspsychologische Fachausbildung
  • Erwerb theoretischer fachlicher Kompetenz im Gesamtausmaß von zumindest 340 Einheiten
  • Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz durch eine psychologische Tätigkeit im Gesamtausmaß von zumindest 1628 Stunden, davon
  • praktische Fachausbildungstätigkeit unter Anleitung von Berufsangehörigen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen im Ausmaß von zumindest 1553 Stunden und
  • begleitende Supervision im Ausmaß von zumindest 100 Einheiten und
  • Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten

Zumindest 500 Stunden der praktischen Fachausbildungstätigkeit sind zeitgleich mit der theoretischen Ausbildung zu absolvieren.

Weitere Informationen zur praktischen Fachausbildung bei Ausbildungsbeginn nach dem 01.07.2014 entnehmen Sie dem nachstehenden Formular "Rasterzeugnis".

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Detaillierte Ausführungen zur Qualitätssicherung entnehmen Sie der Information zur Qualitätssicherung der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie (siehe nachstehend "Informationen und Richtlinien")

Ausbildungseinrichtungen

Die anerkannten theoretischen Ausbildungseinrichtungen entnehmen Sie folgender Datenbank: Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis

Erlangung der Berufsberechtigung

Voraussetzungen für die selbständige Ausübung im Rahmen der Gesundheitspsychologie:

  • Handlungsfähigkeit in allen Belangen auf die Berufsausübung
  • Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Psychologin bzw. Psychologe
  • Erfolgreiche Absolvierung der fachlichen Kompetenz in der Gesundheitspsychologie
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Deutschkenntnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung

Eintragung in die Berufsliste

Informationen und Formulare zur Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen finden Sie nachstehend unter "Formulare".

Berufsliste & Datenänderung

Die Kontaktdaten entnehmen Sie folgender Datenbank: Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen

Der Eintrag in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen ist der Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung. Er dient daher auch als Bestätigung über die Berufsberechtigung bei Behörden, Ämter, Unternehmen, etc. (eine Ausstellung einer weiteren/zusätzlichen Bestätigung der erlangten Berufsberechtigung ist gebührenpflichtig).

Zur Gewährleistung der Listenaktualität und Listenwahrheit sind Änderungen Ihrer Kontaktdaten binnen eines Monats dem Gesundheitsressort zu melden.

Folgende Änderungen sind meldepflichtig:

  • Namensänderung
  • Änderung des Berufssitzes oder des Dienstortes
  • Jede Einstellung der Berufsausübung, wenn sie voraussichtlich drei Monate übersteigt (zeitweilig: "Unterbrechung", oder dauernd: "erlöschen")
  • Wiederaufnahme der Berufsausübung (nach "Unterbrechung")
  • Änderung oder Erwerb akademischer Grade

Entsprechend der Änderungsabsicht sind folgende Nachweise in Kopie dem Änderungsformular anzuschließen:

  • bei Namensänderung: beispielsweise Heiratsurkunde
  • bei Ergänzung eines akademischen Grades: beispielsweise Promotions- oder Sponsionsbescheid

Bei erforderlichen Änderungen Ihrer Angaben ist das Änderungsformular (ebenfalls nachstehend unter "Formulare" angeführt) zu verwenden und wie folgt zu übermitteln:

  • per E-Mail an: ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at
  • oder per Post an: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung VI/A/3, Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Fortbildung

Zu den wesentlichen Berufspflichten der Berufsgruppe der Gesundheitspsychologie zählt die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen. (Nähere Informationen sind der Fortbildungsrichtlinie zu entnehmen.)

Fortbildung bei Berufsunterbrechung:

Sofern eine Berufsunterbrechung länger als ein Jahr gegeben ist, sind (je) 30 Fortbildungseinheiten (siehe § 19 PG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor der Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren. Da es zu fachlich inhaltlichen Überschneidungen hinsichtlich der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie kommen kann, wären in diesem Fall zumindest 40 Fortbildungseinheiten (KPL&GPL) nachzuweisen.

Zu Glaubhaftmachung absolvierter Fortbildungen ist das nachstehende Formular zu verwenden, das per E-Mail an ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at zu übermitteln ist.  Die Teilnahmebestätigungen sowie die Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung sind anzuschließen.

Sofern eine Berufsunterbrechung länger als fünf Jahre gegeben ist, sind (je) 60 Ausbildungseinheiten (siehe § 19 PG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren. Da es zu fachlich inhaltlichen Überschneidungen hinsichtlich der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie kommen kann, wären in diesem Fall zumindest 80 Ausbildungseinheiten nachzuweisen.

Formulare

Antrag auf Eintragung in die Liste der Gesundheitspsychologinnen und Gesundheitspsychologen gemäß § 18 Abs. 1 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013; gilt für Personen, deren Ausbildungsbeginn nach dem 01.07.2014 liegt (Word, 221 KB)

Rasterzeugnis über den Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz im Rahmen der Ausbildung in der Gesundheitspsychologie (Word, 102 KB)

Nachweis (Glaubhaftmachung) über absolvierte Fortbildungen gemäß Psychologengesetz 2013 (Word, 121 KB)
(u.a. bei Wiederaufnahme der Berufsausübung)

Formular zur Änderung der Daten (Word, 91 KB)

Meldung der Dokumentationsaufbewahrung gemäß § 35 Psychologengesetz 2013 (Word, 108 KB)

Ansuchen auf Anerkennung als Ausbildungseinrichtung zum Erwerb theoretischer fachlicher Kompetenz (Word, 83 KB)

Formular und Information zur Eintragung von Arbeitsschwerpunkten, Settings, Zielgruppen (Word, 155 KB)

Informationen und Richtlinien

Dokumentationsrichtlinie (PDF, 128 KB) / Dokumentationsrichtlinie Anhang (Formular) (Word, 39 KB)

Empfehlung für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie (PDF, 479 KB)

Ethikrichtlinie der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie (PDF, 173 KB)

Gutachterrichtlinie (PDF, 252 KB) (Richtlinie für die Erstellung von klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Befunden und Gutachten)

Information - Einwilligung zur klinisch- und gesundheitspsychologischen Behandlung von Minderjährigen (PDF, 174 KB)

Information - Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie (PDF, 349 KB)

Information - Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013, Musiktherapiegesetz (PDF, 536 KB)

Information - Eintragung von Spezialisierungen (PDF, 151 KB)

Richtlinie für Fortbildungen der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie (PDF, 352 KB)

Richtlinie zur Abgrenzung der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie - von anderen, nichtwissenschaftlichen Angeboten (PDF, 169 KB)

Weitere Informationen zu den Gesundheitsberufen können der Broschüre "Gesundheitsberufe in Österreich 2023" entnommen werden.

Anerkennung ausländischer Ausbildungen der Gesundheitspsychologie

Informationen zu Berufszulassung

Innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzungen für eine Berufsausübung im Sinne der Sicherheit der zu behandelnden Personen notwendig. Die Berufszulassung basiert auf den europäischen Richtlinien über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Nachstehende Informationen und Antragsformblätter sind für die Berufsgruppe der Gesundheitspsychologie mit einer ausländischen Berufsqualifikation, um in Österreich tätig zu werden.

Auf die Gebührenpflicht nach dem Gebührengesetz wird hingewiesen.

Allgemeine Informationen zu im Ausland erworbener Qualifikation in der Gesundheitspsychologie, zur Erlangung der selbständigen Berufsberechtigung in Österreich (PDF, 118 KB)

Allgemeine Informationen zum Verfahren nach dem EWR-Psychologengesetz, zur Erlangung der selbständigen Berufsberechtigung in der Gesundheitspsychologie (PDF, 139 KB)

Formulare:

Prüfung der Gleichwertigkeit der fachlichen Qualifikation in der Gesundheitspsychologie (Word, 59 KB)

Antrag auf Eintragung in die Berufsliste der Gesundheitspsychologie nach festgestellter Gleichwertigkeit der ausländischen EWR-Qualifikation (Word, 114 KB)

Antragsstellung:

Für eine Berufszulassung ist eine schriftliche Antragsstellung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, mit persönlich unterfertigtem Formblatt erforderlich.

Information: ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023