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Rechtliche Informationen und Rechtstexte

In Österreich gelten Suchtgifte und psychotrope Stoffe als Suchtmittel und der Umgang mit diesen, wie etwa deren Erwerb, Besitz, Erzeugung oder Ein- und Ausfuhr, ist eingeschränkt. Die Einschränkungen sind im Suchtmittelgesetz sowie in den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen (Suchtgiftverordnung, Psychotropenverordnung) geregelt.

Das Suchtmittelgesetz unterscheidet zwischen Suchtgiften, psychotropen Substanzen und den Drogenausgangsstoffen.

Suchtgifte sind die in der Suchtgiftverordnung aufgelisteten Stoffe (einschließlich Zubereitungen), die aufgrund ihrer psychoaktiven Wirkung und dem damit verbundenen Missbrauchs- und Gesundheitsrisiko auf Basis internationaler Klassifizierung den strengsten Kontrollmaßnahmen unterliegen. Zu dieser Gruppe zählen unter anderem Cannabisprodukte (Marihuana, Haschisch, Tetrahydrocannabinol etc.). Rohopium und Opiate (Opium, Heroin, Morphin, Codein, Methadon etc.), Kokablätter und Kokain, Amphetamin, Designerdrogen wie z.B. Ecstasy oder diverse Halluzinogene.

Psychotrope Stoffe sind auch psychoaktive Substanzen. Sie sind in der Psychotropenverordnung aufgelistet und unterliegen auf Basis einschlägiger internationaler Klassifizierung bestimmten Beschränkungen in Bezug auf ihre Verwendung. Zu den psychotropen Stoffen gehört insbesondere die Gruppe der Benzodiazepine, die wegen ihrer angstlösenden, beruhigenden, schlafanstoßenden und muskelentspannenden Wirkung in der Medizin breite Anwendung finden.

Drogenausgangsstoffe sind Substanzen, die in der Chemieindustrie und der Medikamentenerzeugung benötigt werden, aber auch zur illegalen Drogenerzeugung verwendet werden können. Für diese Gruppe gelten daher spezifische Überwachungs- und Kontrollvorschriften.

Sie finden alle suchtmittelrelevanten Rechtsnormen auf der Seite www.ris.bka.gv.at frei zugänglich im Internet.

Weitere Informationen zu den einzelnen Rechtstexten finden sie hier:

Letzte Aktualisierung: 1. Oktober 2019