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Corona: Unterstützung durch Härtefallfonds

Förderung für mehrfach geringfügig Beschäftigte und fallweise Beschäftigte

Durch die Corona-Pandemie kam es für viele Personen zu Einkommensausfällen. Um diese Verluste abzufedern, gibt es mit einer Förderung im Rahmen des Härtefallfonds nun Unterstützung.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Um einen Antrag stellen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mehrfach geringfügige oder fallweise Beschäftigung zwischen September 2019 und Februar 2020
  • Gesamteinkommen über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze vor Ausbruch der Corona-Pandemie
  • Einkommensausfall durch die Corona-Pandemie, der eine starke (bzw. signifikante) wirtschaftliche Bedrohung zur Folge hat

Weitere Details zu den Voraussetzungen finden Sie hier: Richtlinie des Sozialministeriums (PDF, 158 KB) und FAQs der WKO

So können Sie die Förderung beantragen

Den Antrag können Sie ab sofort bis zum 30. April 2023 stellen. Hier finden Sie das Formular: Antragsformular der WKO

Letzte Aktualisierung: 1. Dezember 2022